Es geht hier doch nur um die Verbandsstatuten und nicht um dein Moralverständnis.
Die Diskussion, die du hier belebst, wird beim nächsten Spiel doch sowieso auf den Tisch kommen. Mir ging es dabei nicht um Moral, sondern auf welcher rechtlichen Grundlage ein Wechsel auf diese Art möglich ist.
Vielleicht könntest du einmal mitteilen, wie sich die 250 € ergeben haben? Ich habe dazu nichts gefunden. Beim Hessischen Fußballverband ist das so geregelt: Zitat
§ 28
Verstöße gegen die Bestimmungen über Vertragsspieler
1. Ein Vertragsspieler (§ 116 Nr. 2 Spielordnung), der mehrere Verträge als Vertragsspieler (§ 128 Spielordnung) für dieselbe Spielzeit mit verschiedenen Vereinen abgeschlossen hat oder der sich seinen Verpflichtungen aus einem rechtsgültig abgeschlossenen Vertrag als Vertragsspieler unberechtigt entzieht oder zu entziehen versucht, wird wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von 4 bis zu 18 Pflichtspielen und mit Geldstrafe nicht unter € 500, belegt. In leichten Fällen kann auf Geldstrafe allein erkannt wer den.
Gefunden und alles unter:
http://www.hfv-online.de/fileadmin/HFV-Daten/vereinsservice/satzung_und_ordnungen/Strafordnung.pdf Warum die unterschiedlichen Bewertungen, obwohl die Amateurligen national auf einer Ebene stehen?
Nach meinem Rechtsverständnis kommt ein rechtsgültiger Vertrag erst zu Stande, wenn die Verträge dem Verband vorgelegt wurden. Vorher ist das nur eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, mit bedingten Rechten.
Damit du nicht unnötig weitere Türen öffnest, teile ich dir mit, dass ich einem solchen Vorgang grundsätzlich nicht glücklich finde. Ich hoffe das reicht dir.