Die Hamburger Versammlungsstättenverordnung sagt mit 2,20 Meter nur etwas von der Einfriedung der Sportstätte (§30), nichts aber zum Spielfeld.
Und ja, wenn man hohe Zäune aufstellt, muss man natürlich für ausreichend Fluchttore sorgen. Und ich sage: Nein, man muss theoretisch keine 2,20 Meter hohen Zäune aufbauen um nach den geltenden Regularien Regionalliga zu spielen. Es sei denn, man wird von Verband und/oder Polizei mit der Karte "Sicherheitsspiele" erpresst. Dann bleibt einem praktisch kaum eine Möglichkeit mehr, wenn man an der AJK spielen will. Und das finde ich eben zum Kotzen...
Und dann können wir eigentlich auch aufhören hier, so wie sich das heute in der Zeitung liest, sind die ersten 50 Meter eh schon halb fertig...