Bundeskartellamt zur 50+1 Regelung und den Ausnahmen

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Bundeskartellamt zur 50+1 Regelung und den Ausnahmen
« am: 31. Mai 2021, 20:12:26 »
Das Bundeskartellamt hat heute eine vorläufige Einschätzung zur 50+1 Regel und zu den Ausnahmen veröffentlicht.
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/31_05_2021_50plus1.html

Danach ist die 50+1 Regelung kartellrechtlich wohl rechtmäßig. Allerdings sind die Ausnahmen davon kritisch zu sehen. Das betrifft in der 1. Bundesliga derzeit Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim (sowie evtl. auch Leipzig).
Hier bleibt abzuwarten, was das Bundeskartellamt endgültig entscheiden wird.

Diese Einschätzung betrifft ja nicht nur die DFL-Clubs sondern alle Clubs im Bereich des DFB und seiner Untergliederungen.
Erst wenn die letzte Choreographie inszeniert wurde,
erst wenn das letzte bengalische Feuer erloschen ist und
der letzte Fan das Stadion verlassen hat,
dann werdet ihr merken, dass man Stimmung nicht kaufen kann!