Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat heute zwei Fussballanhängern Schmerzensgeld zugesprochen, weil gegen die Polizei nicht richtig ermittelt wurde bzw. werden konnte.
Hintergrund:
Bei einem Spiel zwischen Bayern II und 1860 II 2007 ging die Polizei gewaltsam gegen Fans vor. Danach gab es auch gegen Polizisten Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft musste damals die Ermittlungen gegen die Polizei einstellen, weil aufgrund fehlender individueller Identifikationsmöglichkeiten und dem nichtausreichendem Mitwirken der Polizei die Täter nicht zu ermitteln waren. (Unter anderem verschwand auch Videomaterial.) Dies tat die Staatsanwaltschaft im Übrigen mit einer sehr deutlichen Ansage gegenüber der Polizei!
Zwei Fans klagten jetzt vor dem EGMR und bekammen dort ein Schmerzensgeld zugespochen.
Das Urteil ist hier zu finden:
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-178381Dazu noch einen Bericht aus der Süddeutschen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-am-menschengerichtshof-watschn-fuer-die-muenchner-polizei-1.3743073Das ganze könnte Auswirkungen darauf haben, dass alle Polizisten im Einsatz entweder mit einer (Einsatz-)Nummer oder ihrem Namen zu identifizieren sein müssen.