Was ist das denn? Ein Vorgang aus 2007 wird 2017 entschieden?
Handelt es sich bei dem Vorgang eventuell nicht eher um eine Rechtsbeugung?
Zitat aus
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/urteil-am-menschengerichtshof-watschn-fuer-die-muenchner-polizei-1.3743073 Zitat: Anlass für den Richterspruch ist ein
umstrittener Einsatz der Polizei-Sondereinheit USK aus dem Jahr 2007, der bis heute nicht aufgeklärt werden konnte, eben
weil die Polizisten nicht eindeutig zu identifizieren waren. Damals sollen die Beamten am Rande eines Amateurderbys zwischen dem FC Bayern und 1860 München mit Schlagstöcken und Pfefferspray gegen zwei Löwen-Fans vorgegangen sein. Die beiden Männer, 48 und 28 Jahre alt, sahen sich völlig grund- und schuldlos verprügelt.
Was ist das für eine Presse-Formulierung? „…
umstrittener Einsatz der Polizei-Sondereinheit USK aus dem Jahr 2007, der bis heute nicht aufgeklärt werden konnte, eben
weil die Polizisten nicht eindeutig zu identifizieren waren. …“
Ein normaler Polizeieinsatz wird zu einem umstrittenen Einsatz und die Aufklärungspflicht durch Kollegen erfolgt nicht. Es ist für den Staat offenbar billiger, wenn alle Gerichte belästigt werden.
ZITAT.
2000 Euro für Opfer von PolizeiprügelDie bayerische Art fand beim Straßburger Gerichtshof wenig Anklang. Und auch nicht die Ermittlungsarbeit der Münchner Polizei. Gerügt wurde, dass entscheidende Videoaufnahmen, die die Polizei angefertigt hatte, plötzlich verschwunden waren, dass eingesetzte Beamte gar nicht vernommen worden waren und dass die Untersuchungen gegen die Polizeibeamten nicht von einer unabhängigen Stelle durchgeführt wurden, sondern von eigenen Polizeikollegen.
Eine konsequente Nicht-Aufklärungstaktik beinhalte einen Verstoß gegen das Folterverbot, so das Gericht. Es sprach den Männern für die Prügel aus dem Jahr 2007 je 2000 Euro als Entschädigung zu.
Schon sehr bedauerlich, was ein deutscher Bürger alles aufwenden muss, wenn ihm Unrecht widerfahren ist. Das Urteil hätte schon ein deutsches Gericht bei der ersten Verhandlung festlegen müssen! Dazu hätten alleine schon die abhandengekommenen Videos reichen müssen, zumal eine Identifizierung von Polizeibeamten ja vorsätzlich nicht erwünscht sind. Aber auch Polizeibeamte sind kein Freiwild für ausgeflippte, chaotische und sogenannte Fans.